HR.Law

Elektronische Zeiterfassung auf Wunsch des Betriebsrats?

03. September 2021

Eine spektakuläre Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm zu den Rechten des Betriebsrats bei der Einführung von elektronischer Zeiterfassung (v.  07.07.2021 – 7 TaBV 79/202, https://bit.ly/3BKrTlT):

  • Bislang konnten Arbeitgeber entscheiden, ob sie eine elektronische Arbeitszeiterfassung einführen möchten oder nicht.
  • Verlangte der Betriebsrat die Einführung, konnten Arbeitgeber dies ablehnen.
  • Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Jahr 1989 ausdrücklich festgestellt, dass der Betriebsrat die Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung nicht verlangen kann (BAG v. 28.11.1989 – 1 ABR 97/88).

Dies könnte sich nun aber ändern. Denn:

  • Nach Ansicht des LAG Hamm kann der Betriebsrat die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung vom Arbeitgeber verlangen!
  • Und zwar für alle Beschäftigten!
  • Diese ergebe sich bereits aus dem Wortlaut von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, der ausdrücklich von „Einführung“ spricht.

Die Meinung der Autorin:

  • Die Entscheidung des LAG Hamm ist falsch!
  • Der Betriebsrat kann nicht über das “Ob” der Einführung technischer Einrichtungen entscheiden. Bei dieser Frage es handelt sich um eine unternehmerische Entscheidung, die allein der Arbeitgeber zu treffen hat. Denn sie betrifft auch die Art und Weise, wie gearbeitet wird.
  • Bei einer durch den Betriebsrat erzwungenen elektronischen Zeiterfassung wäre etwa Vertrauensarbeit nicht mehr möglich!
  • Gerade jetzt, wo viele Arbeitgeber hybride Arbeitsmethoden einführen und vermehrt auf „Vertrauen statt Präsenz“ setzen, wäre dies mehr als kontraproduktiv.

Wegen der Abweichung von dem Beschluss des BAG vom 28.11.1989 wurde Rechtsbeschwerde zugelassen. Bleibt zu hoffen, dass das BAG die Entscheidung auch für falsch hält!

Klar ist aber: durch diese Entscheidung kommt weitere Bewegung in das Thema Arbeitszeiterfassung. Seit der Entscheidung des EuGHs vom 14.05.2019 (C-55/18) haben die meisten Unternehmen dieses Thema ohnehin schon auf dem Schirm. Viele sind bereits dabei, ihre Arbeitszeiterfassung (neu) zu gestalten. Die Entscheidung des BAG sollte dabei auf jeden Fall im Auge behalten werden.

Autorin: Lisa-Marie Niklas

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