Green-Deal-Regulierung

Wohl kaum ein Regulierungsvorhaben wird in Europa die rechtliche Beratung der kommenden Jahre so vereinnahmen wie die Realisierung des Green Deals bis 2050. Wir begleiten Sie vorausschauend mit Cutting-Edge-Beratung. Der EU Green Deal ist zum Kernanliegen der EU-Kommission geworden. Sie hat angekündigt, sämtliche Instrumente der EU-Wettbewerbspolitik – Kartellrecht, Fusionskontrolle, Beihilfenrecht – zur Umsetzung des Green Deals zu nutzen.

Die Transformation zu einer grünen und digitalen EU wird keinen Sektor des Wirtschaftslebens unverändert lassen. Das Kriterium der Nachhaltigkeit wird den Ton angeben: von der neuen Circular Economy und der Regulierung von Plastik über die Energie- und Verkehrswende bis hin zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft mit EU Green Bonds. Wir haben diese Auswirkungen für Sie frühzeitig im Blick.

Ebenso sind die klassischen, nationalen Regulierungsbereiche der Industrie (BImSchG, Wasserrecht, Bergrecht usw.) betroffen. Hier liegt ein Schwerpunkt unserer Beratung in der Bergbau-, Wasser- und Abfallwirtschaft. Wir beraten die gesamte umweltrechtliche Bandbreite der industriellen Produktion, von der Rohstoffgewinnung über Stahlwerke und Papierfabriken bis hin zu Abwasserbehandlungs- oder Kreislaufwirtschaft.

Nachhaltigkeitsziele waren in diesen Sektoren bisher kaum verankert. Der europarechtliche Anpassungsdruck wird die nationale Regulierung in diesen Schwerpunktbereichen nun nachschärfen. Wir stehen unseren Mandanten seit Jahren in den davon betroffenen und komplexen Genehmigungsverfahren zur Seite. Wenn die Regulierung zur Lifeline Ihres Unternehmens wird, sind wir zur Stelle.

MAKE BUSINESS POSITIVE

Unternehmensführung und Verantwortungsbewusstsein in Einklang zu bringen, ist das große Ziel von ESG. Doch ESG ist nicht nur eine moralische Verpflichtung. Nachhaltiges Wirtschaften bietet auch große Chancen.

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