Environmental

Kreislauf­wirtschaft

Regulatorisch spielen Unternehmensberichte bereits jetzt eine wesentliche Rolle im Rahmen von ESG. Es ist nicht nur zu berichten, wie sich Nachhaltigkeitsrisiken auf das Unternehmen auswirken, sondern auch, welche Rolle Unternehmensaktivitäten in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte spielen.

 

Die neue europäische Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensberichterstattung (CSRD) erweitert die nichtfinanziellen Berichtspflichten der Unternehmen erheblich. Nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, sondern alle großen Kapitalgesellschaften und ab 2026 auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen nun solche sog. „nichtfinanziellen“ Berichte erstellen. Die Sichtweise von Anlegern und Vermögensverwaltern wird durch diese Verpflichtungen geprägt.

 

Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter sind schon heute verpflichtet, ESG-Risiken bei ihren Anlageentscheidungen aktiv zu managen und berücksichtigen diese Vorgaben bei allen Entscheidungen.

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