VERGÜTUNGSSYSTEME, BETEILIGUNGEN UND ENTGELTTRANSPARENZ

Die regulatorischen Anforderungen für Banken, Asset Manager und andere Finanzunternehmen erfordern eine besondere aufsichts- und arbeitsrechtliche Expertise (u. a. zu CRD IV/V, InstitutsVergVO, KAGB, AIFMD, UCITS, OGAW), wenn es um die Vergütungssysteme und Sound Compensation geht.

Von der Vergütungsstrategie über Vergütungselemente bis hin zum Vergütungsbericht stehen wir mit unserer langjährigen Erfahrung in Financial Services an Ihrer Seite. Auch außerhalb regulierter Unternehmen haben wir große Erfahrung in der Entwicklung von Beteiligungs- und Vergütungssystemen im Vorstandsbereich wie auch für Arbeitnehmer, für Start-ups, KMU und internationale Konzerne. Von Stockoptions / RSU, Phantom Stocks, LTIP, Deferred Compensation, Cash Bonus über Mitarbeiterbeteiligungsmodelle und Provisionen bis hin zu gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen sind wir Ihr Partner. Vor Gericht wehren wir unberechtigte Vergütungsklagen für Sie ab.

Wir sind Experten im Recht der Entgelttransparenz und setzen mit Ihnen die gesetzlich geforderten Prüfsysteme sowie Entgeltberichte um. Wir etablieren Prozesse, damit Sie schnell und sicher auf Auskunftsbegehren Ihrer Mitarbeiter reagieren können. Das ist angesichts der Indizwirkung solcher Auskünfte für spätere Entgeltdifferenzklagen ein elementares Element Ihrer HR Compliance.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Wenn Sie Fragen zu Vergütungssystemen, Beteiligungen und Entgelttransparenz haben, schreiben Sie uns.