Fluggastrechte: Kein Zwangsgutschein für die nächste Reise!

12. Mai 2020

Verbraucher und Unternehmen in Deutschland werden nicht verpflichtet, statt der Rückzahlung für einen ausgefallenen Flug zunächst einen Gutschein zu akzeptieren. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben der Bundesregierung wurde nach Widerspruch der EU-Kommission auf Eis gelegt.

Nicht nur Touristen, auch viele Geschäftsleute hatten Flüge für Business-Trips, Meetings und Konferenzen gebucht. Durch die weltweiten Reisebeschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden diese Reisepläne oft auch kurzfristig zunichte gemacht. Und auch wenn Airline oder Reiseveranstalter die Flüge selbst abgesagt hatten, wurde in vielen Fällen bislang der Reisepreis noch nicht zurückgezahlt.

Dies wurde seitens der Veranstalter öffentlich mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand aufgrund der Vielzahl der Rückzahlungsanfragen erklärt. Womöglich spielt jedoch auch die Sorge vor einem zu großen Liquiditätsabfluss eine Rolle bei der langsamen Bearbeitung.

Auch daher hofften einige Fluglinien wohl auf eine Gutscheinlösung. Ursprünglich war von der Bundesregierung angedacht, dass die Kunden anstatt der Rückzahlung einen Gutschein erhalten sollten, den sie zwar jederzeit einlösen können, dessen Wert jedoch erst im Jahr 2022 ausgezahlt werden kann. So sollte die Liquidität der Reiseveranstalter gesichert werden. Einige Airlines wie Lufthansa und EasyJet bieten bereits jetzt Gutscheine als Ersatz für die Rückerstattung an. Um diese Angebote attraktiver zu machen, werden zum Teil Gutscheine ausgegeben, die dem Reisewert mit einem Aufschlag von 10 ‑ 20 % entsprechen. Diese werden nach Aussage der Fluglinien bislang gut angenommen.

Die Abstimmung im Bundestag zu den Zwangsgutscheinen war eigentlich für den 07. Mai angesetzt, jedoch erklärte die zuständige EU-Verkehrskommissarin Valean auf Anfrage dreier deutscher Minister zwischenzeitlich, dass die EU eine solche Regelung nicht unterstützen würde. So sei der Verbraucherschutz zentraler Gedanke hinter der EU-Fluggastrechteverordnung und dieser würde durch das geplante Vorhaben unterlaufen werden. Daher müssten Betroffene auch weiterhin die Möglichkeit haben, jederzeit die Rückzahlung des geleisteten Reisepreises erhalten zu können. Die Sicherstellung der Liquidität der Fluglinien habe demnach auf anderem Weg zu erfolgen.

Da die Bundesregierung einen nationalen Alleingang Deutschlands kategorisch ausgeschlossen hat, werden Zwangsgutscheine für Reiseleistungen weder für Verbraucher noch für geschäftlich Reisende kommen.

Zur Sicherstellung der Liquidität sollen nun andere Mittel herangezogen werden. So wird über einen Fonds zur Stützung der Reisebranche nachgedacht. In diesen würden zunächst staatliche Gelder zur Abwendung von Liquiditätsengpässen fließen. Nach der Krise soll dieser dann von den Reiseunternehmen über einen bestimmten Zeitraum wieder gefüllt werden, damit der Steuerzahler nicht dauerhaft belastet wird. Ob es einen solchen Fonds geben wird und wie dieser genau ausgestaltet würde, ist jedoch derzeit noch unklar.

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