HR.Law
Tarifverträge zur Höchstüberlassungsdauer sind wirksam
HR.Law
Tarifverträge zur Höchstüberlassungsdauer sind wirksam
15. September 2022
Dies hat das Bundesarbeitsgericht, am 14.09.2022 in einer für die Zeitarbeitsbranche wichtigen Entscheidung, festgestellt (4 AZR 83/21, Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht).
Das BAG meint:
- In einem Tarifvertrag der Einsatzbranche kann eine von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer abweichende Zeitspanne für eine vorübergehende Überlassung vereinbart werden.
- Im vorliegenden Fall wurde damit eine Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten für zulässig befunden
- Die Tarifverträge sind nicht nur für tarifgebundene Entleihunternehmen verbindlich.
- Sie gelten auch für Verleiher und Leiharbeitnehmer, ohne dass es auf deren Tarifgebundenheit ankommt.
Gut zu wissen:
Das Gesetz erlaubt eine Arbeitnehmerüberlassung an sich nur für die Dauer von 18 Monaten.
Autorin: Lisa-Marie Niklas
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