HR.Law
Wieder Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung per Anruf möglich
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Wieder Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung per Anruf möglich
04. April 2022
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat wegen der steigenden Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert.
Seit dem 4. August 2022 gilt daher wieder:
- Bei leichten Atemwegserkrankungen müssen Beschäftigte für eine Krankschreibung nicht zum Arzt gehen.
- Sie können sich bis zu 7 Tage telefonisch krankschreiben
- Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
- Die Maximaldauer der telefonischen Krankschreibung beträgt damit 14 Kalendertage.
- Wichtig: Ohne Kontakt geht es nicht! Es bedarf einer eingehenden telefonischen Befragung durch den Arzt/die Ärztin!
- Die Regelung gilt erst einmal befristet bis zum 30. November 2022.
Zum Beschluss des G-BA geht es hier: Beschluss G-BA
Autorin: Lisa-Marie Niklas
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