Martin Weingärtner
Rechtsanwalt,
Büro Düsseldorf
Vita
- Studium an der Universität zu Köln und der Higher School of Economics, Moskau
- Referendariat in Düsseldorf
- Seit 2018 bei ARQIS Rechtsanwälte
Arbeitsgebiete
- Arbeitsrecht
- Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Publikationen
- „Schuldner der betrieblichen Altersversorgung ist grundsätzlich das Unternehmen, nicht der Konzern“, in: Der Betrieb 21/2020, S. 1128
- „Abgrenzung zwischen zulässiger Umgestaltung und unzulässigem Verzicht von Versorgungszusagen“, in: Der Betrieb 26/2020, S. 1408
- „Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Schließung eines Versorgungswerks“, Der Betrieb, 22. Mai 2020 Online-Zusatzbeitrag
- „Betriebsrat hat Einsichtsrecht in nicht anonymisierte Gehaltslisten und ist datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle“, in: Der Betrieb 20/2019, S. 1156
- „Reisezeit ist grundsätzlich vergütungspflichtige Arbeitszeit“, in: Der Betrieb 11/2019, S. 615
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Russisch
Kontakt
Breite Straße 2840213 Düsseldorf
T +49 211 13069-271
F +49 211 13069-099
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