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Wer bekommt die Inflationsprämie und was haben Arbeitgeber dabei zu beachten?

27. Oktober 2022

Um die gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreise abzufedern, können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Inflationsprämie zahlen. Aber was haben Sie dabei zu beachten?

Ab wann und wie lange kann die Zahlung erfolgen?

Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 25. Oktober kann die Zahlung der Inflationsprämie ab sofort rückwirkend zum 1. Oktober 2022 erfolgen.

Die Zahlung ist bis Dezember 2024 möglich.

Was ist der maximale Betrag?

Maximal 3.000 Euro können Arbeitgeber steuer- und abgabefrei an jeden Beschäftigten zahlen.

Bis zu diesem Betrag sind auch mehrere Zahlungen möglich.

Der Betrag kann während der Laufzeit aber nur einmal gewährt werden. Sobald die 3.000 Euro erreicht sind, ist keine weitere Gewährung möglich.

Haben Beschäftigte einen Anspruch auf die Zahlung?

Nein, es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

Unternehmen können also entscheiden, ob sie die Prämie zahlen möchten oder nicht.

Spielt der Umfang der Beschäftigung eine Rolle?

Nein, es ist egal, ob eine Teilzeit- oder eine Vollzeitbeschäftigung vorliegt.

Auch bei geringfügiger Beschäftigung ist die Zahlung möglich.

Können ohnehin geschuldete Leistungen umgewandelt werden?

Nein. Es darf keine bereits geschuldete Leistung (wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, Bonus, etc) umgewandelt werden.

Die Prämie muss zusätzlich zu dem geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Was ist zu dokumentieren?

Ein Hinweis zur Erklärung, dass die Leistung im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht, auf der Lohnabrechnung soll genügen.

Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.

Ist der Betriebsrat zu beteiligen?

In Bezug auf die Verteilung besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

Sind auf die Prämie Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen?

Nein. Es handelt sich nicht um Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV.

 

Autorin: Lisa-Marie Niklas

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