Newsletter Gesellschaftsrecht: Digitalisierung kommt endlich im Gesellschaftsrecht an

04. Oktober 2018

Die ARQIS-Anwälte Dr. Jörn-Christian Schulze und Franziska Korn erklären in diesem Newsletter, welche weitreichenden Änderungen die EU zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts plant.

SFIO CRACHO/Shutterstock

Die Digitalisierung ist eine große Erleichterung für Verbraucher und Nutzer. Dank der EU kommt sie nun auch endlich im eher verstaubten deutschen Gesellschaftsrecht an. Im April 2018 hat die EU-Kommission neue Vorschläge für den „Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht“ vorgelegt; derzeit begutachtet diese der Rat der EU sowie das Europäische Parlament. Ziel des Vorschlags ist es, den Einsatz digitaler Technologien im gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens zu erleichtern. Dadurch soll die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit in der EU vereinfacht werden.

Ein wesentlicher Kern der Vorschläge ist die grenzüberschreitende Online-Gründung von Kapitalgesellschaften.

Eine Online-Gründung ist bislang in zehn der 28 Mitgliedstaaten möglich, Estland ist jedoch der einzige Mitgliedstaat, der es bereits heute Gründern aus anderen Mitgliedstaaten ermöglicht, in Estland digital eine Gesellschaft zu gründen. In Deutschland dagegen ist die elektronische Gründung nicht vorgesehen. Mit Ausnahme von Online-Informationen in Registern sind in Deutschland Gründungs- oder andere administrative Unternehmensprozesse nicht digitalisiert. Dies wird sich zumindest für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ändern. Für die übrigen Gesellschaftsformen bleibt wahrscheinlich erst einmal alles unverändert, da für diese eine Umsetzung des Vorschlags der EU Kommission optional ist.

Stand heute bedarf die Gründung einer GmbH in Deutschland der Hilfe eines Notars. Zwar kann man sich bei der Gründung vertreten lassen, dafür bedarf es jedoch einer vor einem Notar unterschriebenen Vollmacht. Zudem muss der Geschäftsführer die Gründung höchstpersönlich beim Notar zum Handelsregister anmelden. Das persönliche Erscheinen vor dem Notar hat zwei wesentliche Gründe: Es dient der Identifizierung sowie der Beratung der handelnden Personen.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Gesellschaften vollständig online eingetragen werden können, ohne dass der Gründer den heimischen Computer verlassen muss. Das ist eine kleine Revolution; denn eine echte Notardomäne würde wegfallen. Statt des Gangs zum Notar sollen dem Online-Gründer Musterdokumente samt „Gebrauchsanleitung“ für die Gründung online bereitgestellt werden.

Die Musterdokumente sollen zudem in mindestens einer Sprache, die eine möglichst große Anzahl grenzüberschreitender Nutzer versteht, zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass dies – neben deutsch – Englisch sein dürfte.

Die Identität der handelnden Personen soll künftig durch „elektronische Identifizierungsmittel“ festgestellt werden. Dies ist in Deutschland der Personalausweis mit eID-Funktion. Daneben besteht die Möglichkeit einer Videoidentifizierung, etwa durch eine Videokonferenz per Smartphone. Anschließend müssten die Gründungsunterlagen auf elektronischem Wege an das zuständige Register gelangen.

Der Kommissionsvorschlag bietet viele Chancen für ein modernes und zeitgemäßes Gesellschaftsrecht. Das Vorhaben muss voraussichtlich nicht vor 2021 umgesetzt werden, und der wachsende Markt für IT-Produkte für Rechtsdienstleistungen lässt es möglich erscheinen.

Wie immer gibt es auch die zweite Seite der Medaille. Elektronische Identifizierungsmittel können die Tür für Missbrauch öffnen. Verlässliche Systeme, wie das estnische, bei dem der Gründer erst nach einer Prüfung durch die estnischen Behörden und einer persönlichen Identifizierung in einer estnischen Botschaft Zugang gewährt wird, scheinen den Prozess nicht unbedingt einfacher und kostengünstiger zu machen.

Die Digitalisierung wird den Notar in Deutschland daher wohl nicht in Gänze ersetzen, zudem wird vermutlich auch eine physische Gründung weiterhin möglich sein. Wahrscheinlich ist, dass Rechtsanwälte, die die elektronischen Voraussetzungen ohnehin schaffen müssen, in die heutige Rolle der Notare schlüpfen und die Online-Gründung für ihre Mandanten vornehmen.

Dr. Jörn-Christian Schulze
Dr. Jörn-Christian Schulze
Franziska Korn
Franziska Korn

 

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