Arbeitnehmer-Datenschutz

Gerade im Personalmanagement und im HR Controlling ist es wichtig, verantwortungsvoll und professionell mit personenbezogenen Daten und deren Analyse durch IT umzugehen. Das gilt umso mehr, wenn Analyse und Entscheidungen automatisiert bzw. digitalisiert werden, zum Beispiel durch Algorithmen/Künstliche Intelligenz (AI).

Mit dem kombinierten Fachwissen unserer Fokusgruppen HR.Law und Data.Law beraten wir unter anderem bei:

 

  • Prüfung von HR-Prozessen auf Datenschutzrisiken
  • Umsetzung von Digitalisierung/Arbeit 4.0, Einsatz von Software in HR Controlling/HR Management
  • Betriebsvereinbarungen zum Einsatz von HR-Software
  • Einigungsstellenverfahren zu IT-Fragen und technischen Betriebsvereinbarungen
  • Datenschutzfragen bei internen Ermittlungen, HR Compliance und Whistleblowing
  • Lösungen aller Datenschutzfragen und Einsatz von IT im Beschäftigungskontext
  • Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO durch Mitarbeiter
  • Datenschutzrechtliche Schadensersatzklagen von Mitarbeitern
  • Datenschutzhinweise für Arbeitnehmer/Bewerber
  • Löschkonzepte für Beschäftigtendaten
  • HR-Compliance-Systeme (CMS), zum Beispiel zum Fremdpersonaleinsatz

ERFAHREN SIE MEHR IN DER FOKUSGRUPPE DATA.LAW