HR.Law

Wieder Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung per Anruf möglich

04. April 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat wegen der steigenden Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert.

Seit dem 4. August 2022 gilt daher wieder:

  • Bei leichten Atemwegserkrankungen müssen Beschäftigte für eine Krankschreibung nicht zum Arzt gehen.
  • Sie können sich bis zu 7 Tage telefonisch krankschreiben
  • Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
  • Die Maximaldauer der telefonischen Krankschreibung beträgt damit 14 Kalendertage.
  • Wichtig: Ohne Kontakt geht es nicht! Es bedarf einer eingehenden telefonischen Befragung durch den Arzt/die Ärztin!
  • Die Regelung gilt erst einmal befristet bis zum 30. November 2022.

Zum Beschluss des G-BA geht es hier: Beschluss G-BA

Autorin: Lisa-Marie Niklas

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