Energie
Die Energiewende ist das größte Infrastrukturvorhaben unserer Zeit – und sie braucht Rechtsberatung, die genauso ambitioniert ist wie die Ziele, die dahinterstehen.
ARQIS berät Energiekonzerne, Stadtwerke und Projektentwickler entlang der gesamten Wertschöpfungskette der neuen Energiewelt: von der ersten Projektidee bis zur Einspeisung ins Netz.
Erneuerbare Energien Solar & Wind
Solar und Wind sind die Leittechnologien der Energiewende. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Planung, Genehmigung und Realisierung von Erzeugungsanlagen jeder Größenordnung – von der einzelnen Freiflächenanlage bis zum großskaligen Windpark. Dabei verbinden wir tiefgreifendes Verständnis für die technischen Rahmenbedingungen mit der regulatorischen Expertise, die komplexe Genehmigungsverfahren erfordern. Wir kennen die Besonderheiten der jeweiligen Technologien, die relevanten Fördermechanismen und die Anforderungen der Ausschreibungsverfahren.
Batteriespeicher
Großskalige Batteriespeichersysteme (Battery Energy Storage Systems – BESS) sind ein zentraler Baustein der Energiewende: Sie gleichen die volatile Einspeisung aus Wind- und Solarenergie aus und stabilisieren die Netze. ARQIS berät Investoren, Projektentwickler und Energieversorger entlang des gesamten Lebenszyklus von Speicherprojekten – von der Standortwahl und Flächensicherung über die Bau- und Immissionsschutzgenehmigung bis hin zu Netzanschlussvereinbarungen und der Vermarktung von Regelenergie. Wir kennen die regulatorischen Besonderheiten von Speichern im Energiewirtschaftsrecht, beraten zu Fragen der Entgeltbefreiung und Netzentgeltsystematik und begleiten Transaktionen im Bereich BESS – ob beim Erwerb, der Veräußerung oder der Projektfinanzierung von Speicheranlagen.
Regulierung im Energiesektor
Städte und Stadtwerke stehen vor der Herausforderung, die Energieversorgung in einem sich rasant wandelnden regulatorischen Umfeld sicher, bezahlbar und nachhaltig zu gestalten. ARQIS berät kommunale Unternehmen und die öffentliche Hand umfassend zu allen energierechtlichen Fragestellungen des operativen Geschäfts. Unsere Beratung erstreckt sich von der Energiebeschaffung und den Einkaufsstrategien über die Gestaltung von Lieferverträgen bis hin zur Kundenbetreuung und den komplexen Abrechnungsfragen mit Strom-, Gas- und Wärmekunden. Dabei behalten wir stets die regulatorischen Anforderungen der Bundesnetzagentur, die Vorgaben des EnWG und die aktuellen Entwicklungen im Preisrecht im Blick. Ob Konzessionsverträge, Entgeltregulierung oder die rechtssichere Umsetzung neuer Tarifmodelle – wir stehen unseren Mandanten als verlässlicher Partner im Tagesgeschäft der Energieversorgung zur Seite.
Flächensicherung & Pachtverträge
Am Anfang jedes Projekts steht die Fläche. Wir sichern Standorte rechtlich ab – von der Verhandlung langfristiger Pachtverträge über die Gestaltung von Nutzungsrechten bis zur Klärung konkurrierender Flächenansprüche. Unsere Beratung umfasst die gesamte Bandbreite der Flächensicherung, einschließlich der Zusammenarbeit mit Kommunen und Flächeneigentümern.
Beschleunigter Ausbau & Planungsrecht
Der Gesetzgeber hat den Rahmen für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien grundlegend neu gestaltet. Wir kennen die aktuellen Beschleunigungsinstrumente und setzen sie gezielt ein – von vereinfachten Genehmigungsverfahren über das überragende öffentliche Interesse bis hin zu den Besonderheiten des Wind-an-Land-Gesetzes und der Außenbereichsprivilegierung. So bringen wir Ihre Projekte schneller in die Umsetzung.
Netzanschluss & Netzinfrastruktur
Der beste Windpark und die Stärkste Batterie nützt wenig ohne Netzanschluss. Wir beraten zu allen Fragen der Netzanbindung, der Einspeisevergütung und des Netzausbaus. Dabei vertreten wir Erzeugungsunternehmen ebenso wie Netzbetreiber und kennen die Schnittstellen zwischen Energiewirtschaftsrecht, Regulierungsrecht und technischer Planung.
Bergrecht & Wiedernutzbarmachung
Die Transformation ehemaliger Braunkohlereviere gehört zu den spannendsten Aufgaben der Energiewende. Wir beraten zur Wiedernutzbarmachung von Braunkohleflächen, zu bergrechtlichen Genehmigungsverfahren und zur Entwicklung neuer Nutzungskonzepte – ob Solarparks auf rekultivierten Flächen, Pumpspeicher in Tagebaurestlöchern oder innovative Wasserstoffprojekte. Dabei bringen wir unsere Expertise im Bergrecht, Wasserrecht und Planungsrecht zusammen.
Wasserrecht
Ob Kühlwasserentnahme für konventionelle Kraftwerke, wasserrechtliche Genehmigungen für Wasserstoffproduktion oder die Bewirtschaftung von Tagebauseen – wasserrechtliche Fragestellungen durchziehen das gesamte Energierecht. Wir beraten zur Erlangung und Verteidigung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen und begleiten unsere Mandanten in Verfahren mit den zuständigen Wasserbehörden.
Wasserstoff
Grüner Wasserstoff gilt als Schlüsseltechnologie für die Dekarbonisierung von Industrie und Verkehr. Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei der Realisierung von Wasserstoffprojekten – von der Planung und Genehmigung von Elektrolyseuranlagen über die Anbindung an bestehende und neue Transportinfrastruktur bis hin zu Speicherlösungen. Unser Team begleitet Sie durch den sich dynamisch entwickelnden europäischen Regulierungsrahmen, einschließlich der Delegierten Rechtsakte zur Definition von grünem Wasserstoff, der nationalen Wasserstoffstrategie und der Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Wenn Sie Fragen zum Thema Energie haben, schreiben Sie uns.