Intellectual Property

Ansprechpartner Marcus Nothhelfer

Der maßgebliche Wert eines Unternehmens bestimmt sich nicht nur durch die Leistungen und Produkte, die am Markt angebotenen werden. Vielmehr stellen die Ideen und Innovationen, das besondere Know-how sowie das Image eines Unternehmens einen gleichwertigen Vermögensbestandteil dar. Mit anderen Worten: Das geistige Eigentum ist ein hohes Gut und ein essenzieller Erfolgs- und Wirtschaftsfaktor jedes Unternehmens.

Unser Ziel ist es, diese immateriellen Vermögenswerte bestmöglich und umfassend zu schützen, zu verteidigen sowie erfolgreich zu kommerzialisieren. Mit jahrelanger Erfahrung und praxisorientierten Lösungen unterstützen wir bei dieser Aufgabe eine Vielzahl von national und multinational agierenden Unternehmen unterschiedlichster Größe und unterschiedlichsten Zuschnitts. Probleme, die oftmals ein unverzügliches Handeln erfordern, lösen wir kurzfristig und kompetent.

Unser Beratungsansatz ist kreativ und stets auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten. Unser Team bietet die rechtliche Umsetzung unternehmerischer Strategien – pragmatisch und auf höchstem Niveau. Hierbei haben wir stets im Blick, dass der IP/Commercial-Rechtsbereich einem ständigen (digitalen) Wandel unterliegt, und stehen zukunftsorientiert als zuverlässiger Beratungs- und Sparringspartner an der Seite unserer Mandanten.

SOFT-IP, LAUTERER WETTBEWERB, MARKEN- UND URHEBERRECHT

Ein Unternehmen ohne geistiges Eigentum ist wie eine leere Hülle. Erst die Marken, das Design, das (geheime) Know-how der Mitarbeiter und die Ideen, die den Verkaufserfolg eines Produktes oder einer Dienstleistung bedeuten, machen ein Unternehmen zu dem, was es ist …

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Patentrecht

Der technische Fortschritt ist der Motor des wirtschaftlichen Wachstums. Wir schützen und verteidigen Ihre technischen Erfindungen durch Patente und sichern Ihre Produktion und Leistungserbringung vor unberechtigter Inanspruchnahme durch Dritte. Unsere Patent-Expertise umfasst insbesondere:

  • Die prozessuale Vertretung im Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren sowie bei vorgelagerten Berechtigungsanfragen, Abmahnungen und bei der Geltendmachung von Besichtigungsansprüchen
  • im Hinblick auf Erzeugnis- oder Verfahrenspatente
  • für Soft- und Hardware (beispielsweise Robotik) sowie für sonstige Produkte und Dienstleistungen im B2B- und B2C-Bereich.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Geschäftsgeheimnisse sind ein wesentlicher Bestandteil vieler Geschäftsmodelle. Oft besteht kein hinreichender Schutz betriebswesentlicher Informationen durch die herkömmlichen gewerblichen Schutzrechte. Auch aus strategischen Gründen kann es ratsam sein, technische Erfindungen nicht als öffentlich einsehbares Patent oder Gebrauchsmuster anzumelden. Hier kann der Know-how-Schutz nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz weiterhelfen.

Nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) können Unternehmen gegen die unerlaubte Erlangung, Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen vorgehen. Allerdings erfordert dieser gesetzliche Schutz, dass die jeweiligen Informationen auch in tatsächlicher Hinsicht durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt werden. Umso wichtiger ist es daher, die rechtlichen Vorgaben für einen Geheimnisschutz bereits mitzudenken, bevor es zu einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen kommt.

Designschutz

Besonders in Bereichen, in denen ein großer Wettbewerb herrscht, spielt das Design eines Produkts bei der Kaufentscheidung die entscheidende Rolle. Die äußere Aufmachung ist ein nicht zu unterschätzender Faktor für den Kommerzialisierungserfolg …

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IP in M&A

Als eine der führenden internationalen Transaktionskanzleien wissen wir, dass es kaum eine Unternehmenstransaktion gibt, die ohne die besondere Berücksichtigung der jeweiligen IP-Rechte auskommt …

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General Commercial

Auch im Bereich Commercial, Handels- und Vertriebsrecht, steht unser Team Ihnen als verlässlicher Partner mit umfangreichen Rechts- und Branchenkenntnissen und unternehmerischer Denkweise zur Seite. Die Globalisierung der Märkte und die zunehmende Digitalisierung bergen für Unternehmen besondere geschäftliche Herausforderungen, die es zu meistern gilt – hier beraten wir unsere Mandanten vorausschauend sowohl im B2B- als auch im B2C-Geschäft. Unsere Anwälte liefern Ihnen pragmatische Strategien und konkrete Lösungen …

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IT-Recht

Der digitale Wandel stellt Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen jeden Tag vor neue rechtliche Herausforderungen. Wir behalten dabei die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Blick und denken sie bei der rechtlichen Beratung mit. Ob Cloud-Verträge, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder Themen des Web 3.0, unser Team im IT-Recht begleitet Sie gerne bei allen rechtlichen Herausforderungen, den der technische Fortschritt mit sich bringt.

Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:

  • IT-Verträge, einschließlich IT-Projektverträge, und Cloud-Verträge (SaaS-, PaaS- und IaaS)
  • E-Commerce: Rechtssichere Erstellung der Website, Erstellung von Verträgen und AGB
  • IT-Sicherheit zum Schutz von geistigem Eigentum, personenbezogenen Daten, kritischen Infrastrukturen und Geschäftsgeheimnissen (Trade Secret Compliance)
  • Ganzheitliche Überprüfung von Software auf rechtliche Risiken und Erarbeitung eines Konzepts für die rechtskonforme Nutzung, Anpassung und den Vertrieb (Software Compliance)
  • Beratung zu Metaverse und Web 3.0 Themen (einschließlich NFTs, Blockchains und DAOs)
  • Transaktionen, Carve-Outs, In- und Outsourcing von IT-Infrastrukturen

Branchenfokus

Mit unserem umfassenden IP/Commercial-Know-how können wir national und international agierende Unternehmen aus verschiedensten Branchen erfolgreich unterstützen. Wir beraten besonders häufig in einer Auswahl von Branchen, die nicht nur die fachlichen Spezialisierungsbereiche unserer Anwälte darstellen, sondern auch deren persönliche Interessenschwerpunkte bilden.

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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

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