UPDATE: Endlich praktikable Kredithilfen für deutsche Unternehmen in der Corona-Krise

14. April 2020

Ab Mittwoch 15. April 2020 können mittelständische Unternehmen den neuen Schnellkredit der KfW beantragen. Die EU-Kommission hat das deutsche Konzept einer 100-prozentigen Staatshaftung bewilligt.

Bisher geschaffene Kredithilfen von Bund und Ländern haben sich in der Praxis als untauglich erwiesen, da Banken in der andauernden Corona-Krise ganz überwiegend nicht bereit sind, auch nur geringere Restrisiken eines Zahlungsausfalls zu tragen, wenn keine 100-Prozent-Ausfalldeckung besteht. Die Bundesregierung hat nun gegengesteuert und ein Programm für neue kurzfristige Überbrückungskredite aufgelegt, das speziell den Mittelstand als Zielgruppe avisiert. Das Ausfallrisiko der Banken wird zu 100 Prozent durch den Bund gedeckt. Durch die schnelle und unbürokratische Gewährung soll die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen zumindest solange erhalten werden, bis ihnen längerfristige Hilfen gewährt werden können.

Der „KfW-Schnellkredit 2020“ genannte Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit der KfW-Programmnummer 078 ergänzt die bereits seit einigen Wochen erhältlichen KfW-Corona-Hilfen, die im Zuge der Corona-Krise bereitgestellt wurden. Die wichtigste Neuerung ist dabei eine hundertprozentige Übernahme des Ausfallrisikos durch den Bund. Bei den bisherigen KfW-Kredithilfen liegt diese Risikoübernahme nur bei 80 bis 90 Prozent. Durch das verbleibende Restrisiko sehen sich viele Banken gezwungen trotz der erheblichen Deckungszusage konservative Risikoprüfungen der antragsstellenden Unternehmen durchzuführen. Die Prüfungen nehmen nicht nur viel Zeit in Anspruch, sondern führen auch zur Ablehnung der Kreditgewährung in zahlreichen Fällen. Viele Banken wollen ein verbleibendes Restrisiko nicht tragen und den Unternehmen ist es in den allermeisten Fällen nicht möglich im Rahmen einer sogenannten Fortführungsprognose darzulegen, dass sie die Krise mit einem Kredit überstehen werden. Die bisherigen KfW-Corona-Hilfen gelten also als gut gemeint, scheitern aber überwiegend an der Vergabepraxis der Banken. Durch eine vollständige Risikoübernahme bei den KfW-Schnellkrediten 2020 sollen nun aufwendige Risikoprüfungen vollständig entfallen. Damit will man erreichen, dass die Kredite besonders schnell und auch in erheblich zahlreicheren Fällen als bisher gewährt werden können.

Welchen Umfang hat der Schnellkredit?

Der Schnellkredit soll in erster Linie kurzzeitige Liquiditätsengpässe auffangen. Deshalb entspricht der Umfang des Kredits 3 Monatsumsätzen aus dem Jahr 2019. Die betragsmäßige Grenze ist dabei 500.000 € für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und 800.000 € für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern können den Kredit nicht beantragen.

Der Kredit muss nicht voll ausgeschöpft werden. Nach erfolgter Gewährungszusage hat ein Unternehmen einen Monat Zeit, den Kredit abzurufen.

Welche Unternehmen können den Schnellkredit beantragen?

Der Schnellkredit steht allen Unternehmen zur Verfügung, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt sind. Erstmalig sind dabei nun also auch jüngere Unternehmen in der Lage, eine der KfW-Corona-Hilfen zu beantragen.

Die Einordnung zum Mittelstand wird dabei anhand der Mitarbeiterzahl vorgenommen. Demnach sind alle Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von 11 bis 249 umfasst.

Welche Anforderungen bezüglich Bonität werden an die Unternehmen gestellt?

Unternehmen müssen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (Jahre 2017 bis 2019) einen Gewinn erwirtschaftet haben – oder im kürzeren Zeitraum, wenn sie noch nicht seit 2017 am Markt sind. Ferner dürfen sie sich zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten befunden haben und müssen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen operiert haben. Details zu Letzterem werden noch zu präzisieren sein. Sicher ist jedoch, dass sich ein Unternehmen am 31. Dezember 2019 nicht in einer Situation befunden haben darf, in der es eigentlich hätte Insolvenz beantragen müssen.

Die antragsprüfende Bank soll nur eine aktuelle Schufa-Auskunft einholen. Für den neuen Schnellkredit entfallen sodann sämtliche weiteren Risikoüberprüfungen. Sonst übliche Kreditsicherheiten müssen ausdrücklich nicht gestellt werden. Der Bund übernimmt 100 Prozent des Ausfallrisikos. Außerdem ist keine positive Fortführungsprognose erforderlich. Es ist daher nicht mehr der schwierige Nachweis zu führen, dass der Kredit die Fortführung des Unternehmens aus der Krise auch tatsächlich ermöglicht. Dies war – und bleibt – bei den übrigen KfW-Krediten anders und führt dazu, dass Banken diesbezügliche Kreditanfragen in sehr vielen Fällen ablehnen.

Was sind die genauen Rahmenbedingungen des Schnellkredits?

Anders als anfänglich berichtet, wird der Kredit allerdings keinen festen Zinssatz von 3% haben. Der Zinssatz soll sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientieren und wird spätestens mit Zusage der KfW festgelegt. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahren. In den ersten zwei Jahren werden auf Wunsch keine Tilgungszahlungen gefordert werden. Wichtig hierbei ist: der Kredit wird ohne Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit rückzahlbar sein. Damit lässt er sich also gut als Überbrückung nutzen, bis auf andere Weise für Liquidität gesorgt werden kann.

Zusätzlich zum KfW-Schnellkredit 2020 ist es zulässig, auch die Zuschüsse der Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder nutzen. Der KfW-Schnellkredit muss spätestens bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt darf jedoch kein weiterer KfW-Kredit beantragt werden. Ein Wechsel vom KfW-Sonderprogramm 2020 (Programmnummern 037/047/075/076/855) zum KfW-Schnellkredit ist unzulässig. Ausgeschlossen ist laut « KfW-Informationsportal » auch eine Kumulierung mit Instrumenten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds oder mit den Programmen der Bürgschaftsbanken, die wegen der Corona-Krise erweitert wurden.

Wofür darf der Schnellkredit genutzt werden?

Der Schnellkredit darf für den laufenden Betrieb oder Investitionen genutzt werden. Die Umschuldung und Ablösung von Krediten ist jedoch nicht zulässig. Ebenso wenig dürfen während der Kreditlaufzeit Gewinne oder Dividenden ausgeschüttet werden. Zulässig sind allerdings „marktübliche“ Ausschüttungen oder Entnahmen für Geschäftsinhaber, wie die KfW auf ihrem « Informationsportal » informiert.

Wann wird der Schnellkredit verfügbar sein?

Anträge für den Schnellkredit können ab 15. April 2020 gestellt werden. Nachdem die EU-Kommission am 11. April mitgeteilt hat, dass das deutsche Schnellkreditprogramm mit kompletter Staatshaftung den EU-Beihilferegeln entspricht, wird es sehr zügig anlaufen. Laut Berichten des « Handelsblatts » werde die KfW aber „technisch“ nicht sofort in der Lage sein, die Anträge zu bearbeiten und zuzusagen. Dies sei „spätestens“ ab dem 28. April der Fall.

Wie wird der Schnellkredit beantragt?

Der Schnellkredit wird über die jeweiligen Hausbanken der Unternehmen beantragt. Diese werden Schufa-Auskünfte einholen, gegebenenfalls Umsatzhöhen und Mitarbeiterzahlen überprüfen und Feststellungen anstellen, ob der notwendige Gewinn im Jahr 2019 bzw. im Durschnitt der letzten 3 Jahre erreicht wurde. Die eigentliche Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie die Entscheidung über die Förderung obliegt jedoch allein der KfW.

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