ARQIS beantragt Löschung der Wortmarke „Black Friday“

23. November 2016

ARQIS hat beim Deutschen Patent- und Markenamt einen Löschungsantrag gegen die Wortmarke „Black Friday“ gestellt. Der Antrag erfolgt im Auftrag der Mandantin Grassinger GmbH, einer Kosmetikherstellerin und -händlerin aus München.

Die Super Union Holdings Ltd. ist Inhaberin der am 20. Dezember 2013 eingetragenen deutschen Wortmarke „Black Friday“. Die Wortmarke ist u.a. für verschiedene Formen der Werbung markenrechtlich umfangreich geschützt. Am 11. Oktober 2016 informierte die Black Friday GmbH auf ihrer Webseite darüber, Lizenznehmerin der Super Union Holdings Ltd. zu sein.

Aufgrund ihrer Markeneintragung ist die Super Union Holdings Ltd. berechtigt, Verwender des Begriffs „Black Friday“ in der Werbung abzumahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern. Bei einem veranschlagten Gegenstandswert von z.B. EUR 100.000 betragen die Anwaltskosten ca. EUR 2.000, zu deren Erstattung gleichzeitig mit der Abmahnung aufgefordert wird. Gibt der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung ab, kann die Markeninhaberin gerichtlich gegen Verwender des Begriffs vorgehen, was das Kostenrisiko nochmals erhöht.

Namens und im Auftrag der Mandantin hat ARQIS am 7. November 2016 Löschungsantrag gegen die Markeneintragung „Black Friday“ gestellt. Es besteht ein Freihaltebedürfnis an dem Begriff „Black Friday“ für Verkaufs- und Werbeveranstaltungen. Der Begriff „Black Friday“ bezeichnet den Freitag nach Thanksgiving, der von Händlern dazu genutzt wird, mit Rabatten, Sonderangeboten und Geschenken zu werben. Die Bezeichnung beschreibt ein Shopping-Event und bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Unternehmen, so dass niemand berechtigt sein sollte, diesen Begriff für Werbung zu monopolisieren.

Das Risiko einer Abmahnung bzw. eines Gerichtsverfahrens mit der entsprechenden Kostenfolge entfällt endgültig, wenn der Löschungsantrag Erfolg hat. Mit einer Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts kann allerdings in diesem Jahr nicht mehr gerechnet werden.

Berater Grassinger GmbH

ARQIS Rechtsanwälte (München): Marcus Nothhelfer; Associates: Dr. Philipp Maier (beide IP), Erna Aigner (Trademark Professional)

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