Sonderfristenregelungen internationaler Marken- und Patentämter wegen Covid-19

26. März 2020

Zahlreiche internationale IP-Ämter, wie das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das EUIPO, die WIPO und die jeweiligen nationalen IP-Ämter im Ausland tragen dem Shutdown aufgrund der Corona-Krise Rechnung und verlängern automatisch laufende Verfahrensfristen, allerdings je nach Amt unterschiedlich lang.

Das DPMA und das EUIPO verlängern die Verfahrensfristen beispielsweise bis zum 4. Mai 2020. Gesetzliche Fristen, wie Widerspruchsfristen oder Schutzrechtsverlängerungen sind davon allerdings ausgenommen.

Informationen zu den einzelnen Ämtern finden Sie « hier »

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