HR.Law
Tarifverträge zur Höchstüberlassungsdauer sind wirksam
15. September 2022
Dies hat das Bundesarbeitsgericht, am 14.09.2022 in einer für die Zeitarbeitsbranche wichtigen Entscheidung, festgestellt (4 AZR 83/21, Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht).
Das BAG meint:
- In einem Tarifvertrag der Einsatzbranche kann eine von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer abweichende Zeitspanne für eine vorübergehende Überlassung vereinbart werden.
- Im vorliegenden Fall wurde damit eine Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten für zulässig befunden
- Die Tarifverträge sind nicht nur für tarifgebundene Entleihunternehmen verbindlich.
- Sie gelten auch für Verleiher und Leiharbeitnehmer, ohne dass es auf deren Tarifgebundenheit ankommt.
Gut zu wissen:
Das Gesetz erlaubt eine Arbeitnehmerüberlassung an sich nur für die Dauer von 18 Monaten.
Autorin: Lisa-Marie Niklas
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns kurz. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.