HR Litigation

Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten Prozesse zu vermeiden. Dies erfolgt durch intensive Beratung im Vorfeld, sorgsame Gestaltung von Verträgen und Vereinbarungen und außergerichtlichen Verhandlungen oder Mediationen. Wir scheuen aber auch die gerichtliche Auseinandersetzung nicht und stehen dann mit großem Engagement und langjähriger Expertise an Ihrer Seite; in allen Instanzen, ob vor den Arbeits- oder Zivilgerichten.

Wir übernehmen

  • Kündigungsschutzverfahren, sei es im Massenbereich bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen von Reduzierungen (hier auch unter Zuhilfenahme von Legal Tech) oder einzelne individuelle Fälle wie krankheitsbedingte oder Low-Performer-Kündigungen
  • Gerichtliche Streitigkeiten mit Vorständen oder Geschäftsführern; aufgrund unserer Expertise zu Vergütungssystemen und Pensions besonders auch bei diesen, oftmals wirtschaftlich besonders relevanten Streitigkeiten
  • Beschlussverfahren des Betriebsrates (bspw. Einsetzung einer Einigungsstelle, Abwehr der Feststellung der Existenz eines Mitbestimmungsrechtes, Abwehr von Unterlassungsansprüchen)
  • Statusfeststellungsverfahren vor den Sozialgerichten
  • Anfechtung von Betriebsratswahlen, auch und gerade im einstweiligen Verfügungsverfahren
  • Abwehr von (variablen) Vergütungsansprüchen
  • Verfahren zur Anpassung von Ansprüchen aus Betrieblicher Altersversorgung

ZU UNSERER SUBGRUPPE LITIGATION

Konfliktlösung aus Vernunft – Streiten aus Leidenschaft. Dieser Slogan steht seit Jahren für unsere Arbeit. Und er beschreibt sie immer noch so gut wie am ersten Tag. Denn im Idealfall lassen wir es erst gar nicht zu einer Streitigkeit kommen und entwerfen für unsere Mandanten im Vorfeld risikominimierte Verträge oder allgemeine Geschäftsbedingungen, die zur Risikovermeidung beitragen.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns kurz. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.