Wortmarke „Black Friday“ mithilfe von ARQIS erfolgreich gelöscht

04. April 2018

ARQIS hat beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgreich einen Löschungsantrag gegen die Wortmarke „Black Friday“ durchgesetzt.

Der Antrag erfolgte im Auftrag der Mandantin Grassinger GmbH, einer Kosmetikherstellerin und -händlerin aus München. Grassinger GmbH war damit eine der ersten Marktteilnehmerinnen, die sich neben weiteren Wettbewerbern gegen eine Monopolisierung des Begriffs „Black Friday“ für den bekannten Aktionstag wehrte.

Die Super Union Holdings Ltd. ist Inhaberin der am 20. Dezember 2013 eingetragenen deutschen Wortmarke „Black Friday“. Die Wortmarke ist u.a. für verschiedene Formen der Werbung markenrechtlich umfangreich geschützt. Ab Oktober 2016 informierte die Black Friday GmbH auf ihrer Webseite darüber, Lizenznehmerin der Super Union Holdings Ltd. zu sein.

Aufgrund ihrer Markeneintragung war die Super Union Holdings Ltd. berechtigt, Verwender des Begriffs „Black Friday“ in der Werbung abzumahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern. Bei einem veranschlagten Gegenstandswert von z.B. EUR 100.000 betragen die Anwaltskosten ca. EUR 2.000, zu deren Erstattung gleichzeitig mit der Abmahnung aufgefordert wird. Gibt der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung ab, kann die Markeninhaberin gerichtlich gegen Verwender des Begriffs vorgehen, was das Kostenrisiko nochmals erhöht.

Namens und im Auftrag der Mandantin hat ARQIS am 7. November 2016 Löschungsantrag gegen die Markeneintragung „Black Friday“ gestellt. Es besteht ein Freihaltebedürfnis an dem Begriff „Black Friday“ für Verkaufs- und Werbeveranstaltungen. Der Begriff „Black Friday“ bezeichnet den Freitag nach Thanksgiving, der von Händlern dazu genutzt wird, mit Rabatten, Sonderangeboten und Geschenken zu werben. Die Bezeichnung beschreibt ein Shopping-Event und bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Unternehmen, so dass niemand berechtigt sein sollte, diesen Begriff für Werbung zu monopolisieren.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Markeninhaberin hat die Möglichkeit gegen den Löschungsbeschluss im Wege der Beschwerde vorzugehen.

Berater Grassinger GmbH

ARQIS Rechtsanwälte (München): Marcus Nothhelfer; Associate: Dr. Philipp Maier (beide IP)

WIE KÖNNEN WIR IHNEN WEITERHELFEN?

Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns.