HR.Law

BAG: Kann der Urlaub auch während Quarantäne erfüllt werden?

22. August 2022

Heute hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) sich mit dieser Frage befasst:

  • Eine Entscheidung in der Sache ist leider nicht ergangen.
  • Das BAG legt die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.
  • Es will wissen, ob es mit dem Unionsrecht vereinbar ist, wenn vom Arbeitnehmer beantragter und vom Arbeitgeber bewilligter Jahresurlaub nicht nachgewährt wird, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs in häusliche Quarantäne musste, ohne dass er selbst krank war.

Mit der Frage, ob der Urlaubsanspruch auch während einer Quarantäne erfüllt werden kann, haben sich in der Vergangenheit bereits mehrfach die Instanzgerichte befasst:

  • Das LAG Köln (13.12.2021 – 2 Sa 488/21, https://lnkd.in/dV-VNxnD) und das LAG Düsseldorf (15.10.2021 – 7 Sa 857/21, https://lnkd.in/dSF_vxmz) meinen – wie ich finde – völlig zutreffend: JA.
  • Anders sieht dies – wenig überraschend – das LAG Hamm. Es ist der Meinung, der Urlaub sei nachzugewähren (27.1.2022 – 5 Sa 1030/21, https://lnkd.in/eWW3GaUE).

Nunmehr obliegt die Entscheidung dem EuGH. Es bleibt abzuwarten, ob dieser – wie bereits öfter in der Vergangenheit – zu Gunsten des Urlaubs der Arbeitnehmer entscheiden wird.

Die Pressemitteilung findet sich hier: Pressemitteilung BAG

Autorin: Lisa-Marie Niklas

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