Compliance

Neues Urteil zu Compliance Pflichten im Unternehmen: Haftungsrisiken für Geschäftsführer

12. Juli 2022

Wichtiger Reminder des OLG Nürnberg (Endurteil vom 30.03.2022 – 12 U 1520/19) zur Compliance Pflicht:

„Aus der Legalitätspflicht folgt die Verpflichtung des Geschäftsführers zur Einrichtung eines Compliance Management Systems, also zu organisatorischen Vorkehrungen, die die Begehung von Rechtsverstößen durch die Gesellschaft oder deren Mitarbeiter verhindern. […] Eine Pflichtverletzung liegt schon dann vor, wenn durch unzureichende Organisation, Anleitung bzw. Kontrolle Mitarbeitern der Gesellschaft Straftaten oder sonstige Fehlhandlungen ermöglicht oder auch nur erleichtert werden. […]
Verletzt der Geschäftsführer diese Obliegenheit, so haftet er der Gesellschaft für den entstandenen Schaden.“

Fazit: Ein individuell angepasstes Compliance Management System (CMS) und die regelmäßige Prüfung und Anpassung gehören für Unternehmen zum Pflichtprogramm wie die jährliche Steuererklärung.

 

Autorin: Sina Janke

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