ARQIS entwickelt Industriestandard für Gründer und Investoren

20. März 2019

Unter juristischer Federführung von ARQIS hat das German Standards Setting Institute (GESSI) mit dem „Term Sheet“ ein weiteres Standarddokument für Startups und Investoren, insbesondere Business Angels, veröffentlicht. Das GESSI ist ein Gemeinschaftsprojekt des Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) und des Bundesverbands Deutsche Startups e.V. (Startup-Verband). Bei dem „Term Sheet“ handelt es sich um eine ausführliche Grundsatzvereinbarung (Letter of Intent), in der die Beteiligten eine Absichtserklärung abgeben und die wesentlichen Eckpunkte einer Transaktion definieren.

„Business Angels sind nicht nur in den USA und in Europa, sondern inzwischen auch in Deutschland eine wesentliche Säule, um überhaupt Unternehmensgründungen in Gang zu setzen und die ersten zwei Runden zu finanzieren“, sagt Professor Dr. Christoph v. Einem, Partner von ARQIS Rechtsanwälte und Mitglied der GESSI-Arbeitsgruppe „Term Sheet“. Allerdings seien sowohl die Gründer wie auch die Business Angels in der Regel juristische Laien. Daher stelle das GESSI nach und nach die typischen Verträge und Dokumente, die in einem Gründungsprozess erforderlich sind, in Form von Standarddokumenten zur Verfügung. „Natürlich sollen diese Dokumente die juristische Beratung nicht ersetzen. Sie sollen den Beteiligten Anhaltspunkte liefern, wie die Transaktion aussehen könnte, welche Punkte zu verhandeln sind und worauf zu achten ist“, so Einem weiter.

Das Standarddokument „Term Sheet“ besteht aus drei Einzeldokumenten: einführenden Verwendungshinweisen, dem Term Sheet selbst nebst einer Anlage mit der Aufzählung zustimmungspflichtiger Geschäfte sowie einem „Standard Cap Table“ (Excel-Sheet). Dabei handelt es sich um eine tabellarische Aufstellung über die Beteiligungsverhältnisse an einem Startup sowie der Bewertung und Vermögenswerte des Unternehmens. „Capitalization Tables“ werden häufig als Analyse- und Berechnungsgrundlage für weitere Finanzierungsrunden genutzt. Um die Teilnahme internationaler Investoren zu ermöglichen, sind die Dokumente – wie alle Texte des GESSI – zweisprachig in Deutsch und Englisch gehalten.

Auf die ersten beiden GESSI-Standarddokumente „Wandeldarlehen“ und „Term Sheet“ werden weitere folgen, darunter Dokumente für Arbeitsverträge/Geschäftsführerverträge, Beteiligungsverträge und Mitarbeiterbeteiligungen.

Die GESSI-Standarddokumente stehen auf der Webseite www.standardsinstitute.de zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Berater German Standards Setting Institute:

ARQIS Rechtsanwälte (München): Professor Dr. Christoph v. Einem, Dr. Christof Schneider, Elisabeth Falterer und Gebhard David.

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